Kostentransparenz für
mehr Lebensqualität
in jedem Alter.

Eine kieferorthopädische Behandlung ist oft mit Kosten verbunden. Hinzu kommt, dass die kieferorthopädische Abrechnung teilweise etwas kompliziert und undurchsichtig ist, da viele Faktoren und Regeln beachtet werden müssen. Bezahlt die Krankenkasse oder bezahlt sie nicht? Bekomme ich einen Zuschuss oder muss ich die komplette kieferorthopädische Therapie selbst bezahlen?

Wir möchten Ihnen etwas Transparenz geben, damit Sie Ihre Behandlung gelassen verwirklichen können. Da jede kieferorthopädische Behandlung auf jeden Patienten individuell abgestimmt wird, sind die Kosten immer unterschiedlich.

Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick geben.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer
kieferorthopädischen Behandlung rechnen? Gesetzlich oder privat versichert. Wir geben Ihnen maximale Transparenz für mehr Zufriedenheit.

Gesetzlich versicherte Patienten

Gesetzlich versicherte Patienten werden grundsätzlich nach dem KIG-System eingestuft (KIG = kieferorthopädische Indikationsgruppen). Hat der Patient einen „KIG“, wird die kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse komplett bezahlt oder bezuschusst. Ob die Krankenkasse die Behandlung komplett bezahlt oder nur bezuschusst, hängt davon ab, welche Art der Therapie vom Patienten gewünscht ist. D.h. welche Zahnspange ist gewünscht und was ist das Ziel der Behandlung.

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt grundsätzlich eine ausreichend wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung (vorausgesetzt der Patient hat eine entsprechende KIG-Einstufung). Beinhaltet die gewünschte Behandlung mehr als das ausreichend Wirtschaftliche und Zweckmäßige, so müssen diese Kosten vom Patienten selbst getragen werden. Dabei handelt es sich um die sogenannten Mehrkosten (MKV) oder außervertraglichen Leistungen (AVL).

Privatversicherte Patienten & Beihilfe

Privatversicherte Patienten haben die Möglichkeit, ihren Kostenvoranschlag bei ihrer Krankenkasse einzureichen und dann prüfen zu lassen, in welcher Höhe und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden. Die Höhe der Erstattung hängt immer von dem Vertrag ab, den der Patient mit seiner Versicherung abgeschlossen hat.

Beamte wie z.B. Lehrer und Richter haben eine private Versicherung, die jedoch nur einen gewissen Teil der entstehenden Kosten erstattet. Der übrige Restbetrag wird von der Beihilfe erstattet. Hier ist es wichtig, dass Sie den Kostenvoranschlag für Ihre Behandlung vorher einreichen und prüfen lassen, in welchem Umfang und in welcher Höhe die Kosten für Ihre Behandlung erstattet werden.

Unsere Abrechnungsprofis gestalten die Kostenvoranschläge so, dass Sie keine Probleme bei der Erstattung Ihrer Kosten haben werden.

Unterscheidung
in drei Patientengruppen

Kinder (Frühbehandlung oder frühe Behandlung)

Die Behandlung von Kindern findet meist zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr statt. Die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen in diesem Alter wird in der Regel mit herausnehmbaren Zahnspangen durchgeführt und eine Kostendeckung durch die gesetzliche Krankenkasse ist gewährleistet. Jedoch fällt auch hier ein Eigenanteil an, den die Eltern der Patienten vorerst leisten müssen, jedoch später wiedererstattet bekommen. Der Eigenanteil beträgt bei den meisten Patienten 20% (80/20 Regel).

Eine Behandlung in diesem Alter kann auf Wunsch durch zusätzliche Zahnspangen sinnvoll ergänzt werden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Dann können Zusatzkosten im Sinne von außervertraglichen Leistungen (AVL) entstehen, die von den Eltern selbst getragen werden müssen. Die Höhe der Kosten hängt von der Art der Zahnspange/Versorgung ab, welche für jeden Patienten individuell ausgewählt wird.

Frühbehandlung von Kindern zwischen 5 und 10 Jahren
Erwachsene (Hauptbehandlung + Chirurgie)

Die Behandlung von Erwachsenen findet per Definition ab dem 18. Lebensjahr statt. Eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse wird nur noch in Kombination mit einem Dysgnathie- chirurgischen Eingriff bewilligt. D.h. die Zahn- und Kieferfehlstellung muss so stark sein, dass eine Korrektur neben einer festen Zahnspange nur mit einer Kieferoperation erfolgen kann.

Müssen die Kiefer nicht operiert werden bzw. ist eine Operation der Kiefer nicht vom Patienten gewünscht, dann wird die Therapie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst.

Operative Korrekturen (Dysgnathie)
Jugendliche (Hauptbehandlung)

Die Behandlung von Jugendlichen findet zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr statt. Wobei die Behandlung sinnvollerweise aufgrund des Wachstums zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr begonnen werden sollte.

Grundsätzlich wird von der Krankenkasse eine ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Behandlung bezahlt. Jedoch fällt auch hier ein Eigenanteil an, den die Eltern der Patienten vorerst leisten müssen, jedoch später wiedererstattet bekommen. Der Eigenanteil beträgt bei den meisten Patienten 20% (80/20 Regel).

Zusätzlich zu dem Eigenanteil kommen dann noch die sogenannten außervertraglichen Leistungen (AVL) und/oder Mehrkostenvereinbarungen (MKV), die von den Eltern getragen werden und später NICHT von der Krankenkasse erstattet werden. Bei diesen Zahnspangen handelt es sich beispielsweise um programmierte Brackets, hochelastische Bögen, Herbstderivate, Retainer und prophylaktische Maßnahmen gegen Karies, die eine besonders schonende aber dennoch effektive Behandlung gewährleisten und den Ansprüchen und Erwartungen vieler Patienten gerecht werden.

D.h. der Patient hat Kosten in Höhe von 20% Eigenanteil plus die außervertraglichen Leistungen (AVL) und/oder Mehrkosten (MKV) die individuell für jeden Patienten monatlich variieren.

Auf Wunsch bieten wir eine kieferorthopädische Behandlung an, bei der Sie keine Zuzahlung haben.

Behandlung von Teenagern zwischen 11 und 18 Jahren

Finanzierung &
Ratenzahlung Damit Sie sich die beste Behandlung leisten können.

Liegt kein KIG vor und der Patient wünscht trotzdem eine kieferorthopädische Behandlung, so müssen die Kosten für diese Behandlung komplett von dem Patienten selbst getragen werden. D.h. der Patient muss die gesamten Kosten privat zahlen. Die Höhe der Kosten variiert je nach Art und Umfang der Therapie. Für Ihre Wunschbehandlung bieten wir Ihnen zinsfreie Ratenzahlungen an.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten und Ratenzahlungsmodellen. Vereinbaren Sie einen Termin unter: 0621 - 15 50 20.

Behandlung von Erwachsenen